Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Überlassung von Kraftfahrzeugen und Auflieger
durch die Firma A.G.W. Rental Deutschland GmbH, Ochsenstall 9, 76689 Karlsdorf-Neuthard, Deutschland
Stand: Mai 2023

 

1. Im Mietvertrag sind die bei Übergabe des Fahrzeugs bekannten Schäden erfasst. Der Mieter wird das Fahrzeug vor Fahrtantritt sorgfältig auf weitere Schäden überprüfen und diese unverzüglich an A.G.W. Rental Deutschland GmbH melden.

2. Der Nutzer verpflichtet sich, das genutzte Kraftfahrzeug (nachfolgend „KFZ / Auflieger“ genannt) schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten und zu prüfen, ob sich das KFZ / Auflieger in einem verkehrssicheren Zustand befindet sowie das KFZ / Auflieger ordnungsgemäß zu verschließen. Der Nutzer bemüht sich um eine energiesparende, materialschonende und umweltverträgliche Fahrweise.

3. Dem Nutzer ist es verboten, im KFZ / Auflieger zu rauchen. Übermäßige Verschmutzungen im KFZ / Auflieger innen und außen sind zu vermeiden.

4. Wird während der Nutzungszeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des KFZ / Auflieger oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, muss der Nutzer uns unverzüglich informieren und jedwede Maßnahmen und Kosten sind mit uns abzustimmen.

5. Dem Nutzer wird das KFZ / Auflieger mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Nutzer das KFZ / Auflieger bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses mit einem vollem Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das KFZ / Auflieger nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird der Vertragspartner dem Nutzer für die Betankung des KFZ / Auflieger der fehlende Kraftstoff gemäß Beleg pro Liter in Rechnung stellen, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass für die Betankung keine oder niedrigere Kosten angefallen sind.

6. Soweit Nutzfahrzeuge mit einem AdBlue®-Tank ausgestattet sind, wird dem Mieter das Nutzfahrzeug mit vollem AdBlue®-Tank übergeben. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten AdBlue®-Tank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht mit einem vollständig betankten AdBlue®-Tank zurückgegeben, wird die A.G.W. Rental Deutschland GmbH dem Mieter die Kosten für die Betankung zuzüglich einer Servicegebühr gemäß der bei Anmietung gültigen Preisliste in Rechnung stellen. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von weniger als 28 Tagen übernimmt A.G.W. Rental Deutschland GmbH die Betankung mit AdBlue® gegen eine Pauschalgebühr, die dem Mieter auf Basis der gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt wird.

7. Bei der Anmietung von Fahrzeugen mit AdBlue®-Tank hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der AdBlue®-Tank stets hinreichend gefüllt ist. Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung; der Mieter stellt A.G.W. Rental Deutschland GmbH von sämtlichen Ansprüchen, die Behörden oder sonstige Dritte gegen A.G.W. Rental Deutschland GmbH wegen Nicht-Betankung des AdBlue®-Tanks geltend machen, insbesondere von Buß- und Verwarnungsgeldern frei.

8. Bei längerfristiger Nutzung hat der Nutzer die Kosten zu tragen, die für die Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl und Scheibenreiniger sowie Scheibenfrostschutzmittel) anfallen, falls während der Nutzungszeit ein Nachfüllen von Flüssigkeiten notwendig wird.

9. Die maximale Anmietdauer bei einer Buchung beträgt 360 Tage, es sei denn es wurde im Mietvertrag was anderes ausgemacht. Stornierungen oder Umbuchungen müssen von uns bestätigt werden. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen oder eines etwaigen Differenzbetrages bedarf unserer Zustimmung.

10. Fahrten ins Ausland bedürfen einer gesonderten Freigabe durch uns. Im Falle einer Freigabe können zusätzliche Kosten anfallen, die der Nutzer zu tragen hat.

11. Der Nutzer bestätigt mit jeder Buchung, dass er bei Übergabe des KFZ / Auflieger eine zur Führung des KFZ / Auflieger erforderliche, im Inland / Ausland gültige Fahrerlaubnis besitzt, die die gesamte Nutzungszeit Gültigkeit besitzt. Nachträgliche Änderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei der Abholung des KFZ / Auflieger ist die Vorlage des Original- Führerscheines zwingend notwendig.

12. Das KFZ darf nur vom Nutzer geführt werden. Sofern das KFZ von anderen als der vorgenannten Person gefahren werden wird, bedarf es einer gesonderten Freigabe durch uns. Im Falle unserer Freigabe hat der Nutzer das Handeln des freigegebenen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des freigegebenen Fahrers.

13. Das KFZ / Auflieger darf nur für eine übliche Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Es darf u.a. nicht verwendet werden zu motorsportlichen Zwecken, zu Testzwecken oder Fahrsicherheitstrainings, auf Rennstrecken, zur gewerblichen Personenbeförderung oder zur Weitervermietung (eine Weitervermietung ist nach Absprache mit der A.G.W. Deutschland GmbH möglich).

14. Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.

15. Das KFZ ist am vereinbarten Standort zurückzugeben. Wird das KFZ / Auflieger nicht am vereinbarten Standort zurückgegeben, an der es abgeholt wurde, so ist der Nutzer uns zur Erstattung der anfallenden Rückführungskosten verpflichtet.

16. Sofern dem Nutzer von uns Zugangsdaten, Nutzernamen oder Passwörter zur Verfügung gestellt werden, sind diese vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen und streng vertraulich zu behandeln. Sofern der Nutzer davon Kenntnis erlangt, dass die Informationen von Unbefugten erlangt wurden, hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren.

II. Kosten für die Nutzung des KFZ / Auflieger

1. Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Vereinbarungen.

2. Die Energie (Kraftstoff) des KFZ / Auflieger geht zu Lasten des Nutzers.

3. Die Kosten für die Überlassung inkl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Nutzungszeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter KFZ / Auflieger Abholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht.

4. Die Kosten für die Anmietung sind zu Beginn der Mietzeit fällig.

5. Der Nutzer kann die anfallenden Kosten wie folgt bezahlen: per Überweisung, in bar.

6. Der Nutzer stimmt zu, dass die Rechnungen von uns grundsätzlich in elektronischer Form versandt werden. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und der Vertragspartner eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet. Der Nutzer kann der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird der Vertragspartner die Rechnungen in Papierform an den Nutzer stellen. Der Nutzer hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierfür zu tragen.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden. Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung ist zugegangen, sobald sie im Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist. Sofern A.G.W. Rental Deutschland GmbH nur einen Hinweis versendet und der Mieter die Rechnung selbst abrufen kann oder A.G.W. Rental Deutschland GmbH die Rechnung zum Abruf bereitstellt, ist die Rechnung zugegangen, wenn sie vom Mieter abgerufen worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen.
Sofern eine Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter den Vermieter hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. A.G.W. Rental Deutschland GmbH übersendet in diesem Fall eine Kopie der Rechnung erneut und bezeichnet diese als Kopie. Sofern die Störung in der Möglichkeit der Übersendung nicht zeitnah beseitigt wird, ist A.G.W. Rental Deutschland GmbH berechtigt, bis zur Behebung der Störung Rechnungen in Papierform zu versenden. Die Kosten für die Übersendung von Papierrechnungen trägt der Mieter.

7. Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist A.G.W. Rental Deutschland GmbH berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen. Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von 27 Tagen und gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Zeitabschnitt vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug, so ist A.G.W. Rental Deutschland GmbH auch ohne vorherige Mahnung berechtigt, den Mietvertrag wegen Zahlungsverzuges fristlos zu kündigen.

8. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Beginn der Nutzungszeit als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zusätzlich zu den Kosten eine Kaution zu leisten.

9. Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt A.G.W. Rental Deutschland GmbH von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei.

10. A.G.W. Rental Deutschland GmbH stellt dem Mieter für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5t eine On-Board Unit (OBU) zur Teilnahme an der automatischen Erfassung der Mautgebühren nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz zur Verfügung. Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeugkombinationen von mindestens 7,5t bei denen die Zugmaschine allein ein zulässiges Gesamtgewicht von unter 7,5t erreicht. Hier ist der Mieter verpflichtet die Mautgebühr manuell (online oder am Terminal) zu entrichten. Der Mieter ist zum sorgsamen Umgang mit der OBU gemäß Herstellervorgaben verpflichtet und hat die OBU vor rechtswidrigem Zugriff Dritter und Manipulationen zu schützen. Der Mieter ist für die korrekte Einstellung der OBU, insbesondere der Achsenzahl und der Schadstoffklasse, selbst verantwortlich. Alle durch fehlerhafte Einstellungen der OBU entstehenden Kosten trägt der Mieter. Beschädigungen sowie Funktionsstörungen der OBU sind A.G.W. Rental Deutschland GmbH unverzüglich zu melden. In diesen Fällen hat der Mieter sich manuell (online oder am Terminal) in das Mautsystem einzubuchen oder (gegebenenfalls) das mautpflichtige Streckennetz sofort zu verlassen. A.G.W. Rental Deutschland GmbH rechnet die für den jeweiligen Mietzeitraum anfallenden Mautgebühren mit dem Betreiber des Mautsystems, der Toll Collect GmbH, bzw. über dessen Dienstleister ab. A.G.W. Rental Deutschland GmbH stellt dem Mieter zusammen mit der Abrechnung der Miete eine Aufstellung über die mautpflichtigen Einzelfahrten zur Verfügung.

11. Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t und 11,99t wird von A.G.W. Rental Deutschland GmbH keine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Kraftfahrzeugsteuer entrichtet. Soweit ein angemieteter Lkw mit einem Anhänger betrieben wird, hat der Mieter deshalb dafür Sorge zu tragen, dass die Kraftfahrzeugsteuer für den Anhänger (Anhängerzuschlag) rechtzeitig und vollständig entrichtet wird. Der Mieter stellt A.G.W. Rental Deutschland GmbH von allen Ansprüchen, Steuern (einschließlich Zinsen, Säumniszuschlägen und sonstigen Nebenforderungen), Kosten, Buß- und Verwarnungsgeldern frei, die Behörden wegen eines Verstoßes gegen die vorstehende Obliegenheit A.G.W. Rental Deutschland GmbH gegenüber geltend machen.

12. Diese Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer, wobei die vertraglich Haftungsfreistellung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietsache gilt.

13. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) gelten ergänzend zu den Regelungen in diesen AGB.

III. Versicherungsbedingungen für die Nutzung des KFZ / Auflieger

1. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt Folgendes als vereinbart:
Der Versicherungsschutz für das genutzte KFZ / Auflieger erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 15 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt. Dem Nutzer steht es frei, die gegebenen Möglichkeiten betreffend Teil-und/oder Vollkaskoversicherung und/oder zusätzlich angebotener Schutzpakete gegen Kosten auszuwählen und zu buchen.

IV. Verhalten bei Unfall/Schäden bei der Nutzung des KFZ / Auflieger

1. Der Nutzer ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung Ansprüche von Dritten ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen.

2. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Er hat hierbei Weisungen von uns, soweit zumutbar, zu befolgen und bei der Schadenermittlung und Schadenregulierung zu unterstützen.

3. Wir sind bevollmächtigt, gegen den Nutzer geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Werden gegen den Nutzer außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht, ist der Nutzer verpflichtet, dies unverzüglich nach Erhebung des Anspruchs uns anzuzeigen. Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen wird uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigt, im Namen des Nutzers einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem durch den Nutzer Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen.

4. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Nutzer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn das KFZ / Auflieger geringfügig beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei jeglicher Beschädigung des KFZ / Auflieger während der Nutzungszeit ist der Nutzer verpflichtet, uns unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des KFZ / Auflieger geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für den Fall der Entwendung des KFZ / Auflieger oder von Teilen davon. Der Nutzer soll zu diesem Zweck den bei den KFZ- Papieren befindlichen Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Der Nutzer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind.

V. Haftung des Nutzers

1. Bei Schäden, Verlust und sonstigen Vertragsverletzungen haftet der Nutzer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln.

2. Dem Nutzer steht es frei, die Haftung aus Unfällen (vertragliche Haftungsfreistellung) oder für einzelne sonstige Beschädigungen (Schutzpakete) für Schäden, für Verlust und Brand durch Zahlung eines besonderen und/oder weiteren Entgeltes auszuschließen. Eine solche vertragliche Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haftet der Nutzer sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsbefreiung einbezogenen Fahrer je einzelnem Schadenereignis bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts; ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung oder ein gebuchtes Schutzpaket besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, sind wir berechtigt, die Leistungsverpflichtung des Nutzers zur Haftungsfreistellung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsbefreiung oder aus einem gebuchten Schutzpaket besteht des Weiteren nicht, wenn eine vom Nutzer die zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Nutzer zu erfüllenden Obliegenheit sind wir berechtigt, die Leistung zur Haftungsfreistellung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Nutzer.

3. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, die der Nutzer zu tragen hat, richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Höhe.

4. Der Nutzer haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Nutzer das KFZ / Auflieger überlässt, verursachen. Der Nutzer stellt uns von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von uns erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der uns für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an uns richten, erhalten wir vom Nutzer für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 35 EUR (zzgl. MwSt.), es sei denn der Nutzer weist nach, dass uns ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Wir sind berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

5. Die vorstehenden Regelungen gelten neben dem Nutzer auch für den freigegebenen Fahrer, wobei die vertraglich Haftungsfreistellung nicht zugunsten nicht freigegebener Nutzer gilt.

6. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) gelten ergänzend zu den Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7. Mehrere Nutzer haften für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gesamtschuldner.

VI. Haftung des Vertragspartners und Kündigungsrecht des Vertragspartners

1. Wir haften nur in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von uns, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Wir können einen abgeschlossenen Vertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers, gegen den Nutzer gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, mangelnde Pflege des KFZ / Auflieger, unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch des KFZ / Auflieger oder die Missachtung wesentlicher Vorschriften im öffentlichen Straßenverkehr. Kündigen wir einen Vertrag, ist der Nutzer verpflichtet, das KFZ / Auflieger mit sämtlichem Zubehör und aller KFZ – Schlüssel, Auflieger – Schlüssel unverzüglich an uns herauszugeben.

3. Alle Ansprüche aus diesem Vertrag können vom Vermieter ohne Benachrichtigung des Mieters frei abgetreten werden. Der Vermieter ist berechtigt, die ihm zustehenden Rechte und Ansprüche, insbesondere zu Refinanzierungszwecken, auf Dritte zu übertragen und Hierbei auch einen Forderungsverkauf vorzunehmen.

VII. Entschädigung & Gebühr

1. Bei der vorzeitigen Ablösung des Vertrages zu einem Mietkauf, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet

2. Kostenpauschale für Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Mietkaufvertrag beträgt EUR 250,00.

VIII. Rückgabe des KFZ / Auflieger

1. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer. Setzt der Nutzer den Gebrauch des KFZ / Auflieger nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer fort, so gilt das Nutzungsverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

2. Der Nutzer ist verpflichtet, das KFZ / Auflieger zum Ablauf der Nutzungsdauer vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Standort und zur vereinbarten Rückgabezeit und vollgetankt zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet wurde, so ist der Mieter A.G.W. Rental Deutschland GmbH zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. Bezahlung einer Einweggebühr verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

3. Für Zustellungen und Abholungen werden die dafür vereinbarten Zustellungs- bzw. Abholungsgebühren zuzüglich der Kosten für Betanken und Kraftstoff gemäß der bei Anmietung gültigen Preise in Rechnung gestellt.

3. Bei übermäßiger Verschmutzung des KFZ / Auflieger, die eine Sonderreinigung des KFZ / Auflieger erfordert, oder wenn das KFZ / Auflieger mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, leistet der Nutzer uns Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale in Höhe von 100 € berechnet, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist; uns ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

4. Gibt der Nutzer das KFZ / Auflieger zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an uns zurück, sind wir berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe der zuvor vereinbarten Kosten zu verlangen. Vorherige Sonderbedingungen für die Nutzung des KFZ / Auflieger finden in einem solchen Fall keine Anwendung.

5. Der Nutzer ist verpflichtet, das KFZ / Auflieger im Falle der Erreichung des im Vertrag angegebenen zulässigen Kilometerstandes bereits vor Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer zurückzugeben. Für den Fall, dass der Nutzer den vereinbarten Kilometerstand überschreitet und/oder das KFZ / Auflieger nach dem im Vertrag angegebenen Datum zurückgibt, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR verpflichtet; dies gilt nicht, soweit der Nutzer nachweist, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

VIIII. Sonstige allgemeine Bedingungen

1. Vorbehaltlich besonderer Vereinbarung ist Erfüllungsort ausschließlich unser Geschäftssitz.

2. Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Nutzers.

3. Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich und ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) zur Anwendung.

4. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Nutzer unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.